Das BMWE hat am 30. Juni 2026 einen Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt. Damit soll die UVgO substantiell vereinfacht und die Auftragsvergabe deutlich beschleunigt werden. Unter anderem wird das Regelwerk von 54 Paragrafen auf 24 Paragrafen reduziert. Das BMWE kommt damit einem Auftrag der Föderalen Modernisierungsagenda, die der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschef der Länder am 4. Dezember 2025 vereinbart haben, nach. Stellungnahmen zum Entwurf des BMWE zur UVgO-Reform können bis zum 28. August 2026 eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dafür die verlinkte Formatvorlage und übersenden Sie diese als Word-Dokument an buero-ib5@bmwe.bund.de.
Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Letzte Änderung: 30.06.2026
Einleitung