Gemäß §51 Absatz 3 bis 5 i.V.m. §63 Absatz 2 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz legt die Bundesnetzagentur alle zwei Jahre einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität vor. Dabei wird eine Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/943 vorgelegt. Der Bericht und seine Anhänge (Rechtlicher Rahmen, Annahmen und Szenariodarstellung, Methodenbericht zur Datenzulieferung, Methodik, Ergebnisse und Abkürzungsverzeichnis) werden durch die Bundesregierung auf der Internetseite des BMWE veröffentlicht. Der tabellarische Datenanhang des Berichts, der sowohl die Annahmen als auch Ergebnisse zusammenfasst, wird hier veröffentlicht.
Informationen zum Datenblatt
- Herausgeber:
- BMWE
- Räumliche Abdeckung:
- Deutschland
- Zeitliche Abdeckung:
- von 01.01.2025 bis 01.01.2040