Die Bundesländer führen Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen durch, um sicherzustellen, dass Steuergelder wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Hauptzweck ist die Überwachung der Einhaltung des öffentlichen Preisrechts (VO PR 30/53 - Preisverordnung) und der Schutz vor überhöhten Preisen. Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Preisverordnung obliegt den Preisbehörden der Bundesländer (i.d.R. Bezirksregierungen/Regierungspräsidien). Die Statistik erfasst deren Anzahl der durchgeführten Preis- und Kostenprüfungen im Jahr. Es handelt sich um eine jährliche Statistische Erhebung gemäß Verordnung PR Nr. 30/53 (Preisverordnung). Die Daten werden jährlich abgefragt und richten sich an die PBSt bzw. PÜ der Bundesländer.
Informationen zum Datenblatt
- Zeitliche Abdeckung:
- von 01.01.2025 bis 31.12.2025