Statistik auf Basis der Meldungen der Nachprüfungsinstanzen nach § 184 GWB (Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen):
Die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte informieren das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse.
Statistiken zu den vorangegangenen Jahren sind unter https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik-und-monitoringbericht.html zu finden.
Informationen zum Datenblatt
- Herausgeber:
- BMWE
- Räumliche Abdeckung:
- Deutschland
- Zeitliche Abdeckung:
- von 01.01.2025 bis 31.12.2025