Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäudeeffizienzrichtlinie – EPBD) sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, einen Nationalen Gebäuderenovierungsplan (kurz: NBRP – National Building Renovation Plan) zu erstellen und bis zum 31. Dezember 2026 bei der EU-Kommission einzureichen. Die Weiterentwicklung des Entwurfs hin zum finalen Plan soll die Expertise aus der betroffenen Wirtschaft, kommunaler und regionaler Verwaltung und der Zivilgesellschaft berücksichtigen. Daher ist für den Entwurf des Plans eine öffentliche Konsultation des Entwurfs gemäß Artikel 3 Absatz 4 durchzuführen.
Die eingereichten Stellungnahmen werden als PDF-Dateien veröffentlicht, soweit die Eingebenden bei der Übersendung ihrer Stellungnahme der Publikation im Internet nicht insgesamt widersprochen haben.
Weitere Informationen zum Prozess zur Erstellung des Plans finden Sie auf der Internetseite des BMWE.
Informationen zum Datenblatt
- Herausgeber:
- BMWE
- Räumliche Abdeckung:
- Deutschland
- Zeitliche Abdeckung:
- von 19.05.2026 bis 19.05.2026